RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z7;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Wird dem Abgabepflichtigen für die Reinigung seiner Dienstkleidung vom Dienstgeber gesondert Ersatz geleistet, können Werbungskosten insoweit nicht anfallen (Hinweis E 15.11.1994, 90/14/0216).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996130172.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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