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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/08/11 92/13/0089 1Stammrechtssatz
Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist
- ausnahmsweise - dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in dem Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist (Hinweis E 6.4.1988, 87/13/0227, 87/13/0242). Ist die zeitliche und örtliche Bindung des Lehrbeauftragten an eine bestimmte Arbeitsstätte und seine Abhängigkeit vom Institutsbetrieb bereits so groß, daß sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheidet, so ist sie auch steuerlich nicht anders zu beurteilen (Hinweis E 3.4.1964, 922/63, VwSlg 3056 F/1964).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130002.X01Im RIS seit
20.11.2000