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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 lita;Rechtssatz
Mit Tätigkeiten einer Körperschaft, Bürger bei Wahrnehmung ihrer Parteistellung in anlagenrechtlichen Verfahren umweltschutzrelevanten Charakters zu beraten und zu unterstützen, wird ein Satzungszweck ausschließlicher Verfolgung wissenschaftlicher Zwecke in der tatsächlichen Geschäftsführung überschritten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130209.X12Im RIS seit
11.07.2001