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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/21 91/14/0165 3Stammrechtssatz
Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar gewesen wären, zu beurteilen (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0245).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996130185.X05Im RIS seit
20.11.2000