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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/15/0125 E 23. Jänner 1989 RS 1Stammrechtssatz
Eine Vortragstätigkeit und Seminartätigkeit ist als wissenschaftlich anzusehen, wenn ein Vortrag gehalten wird, der seinem Inhalt, seiner Zielsetzung und Methodik nach der "wissenschaftlichen Lehre" entspricht, wie sie in aller Regel nur an Universitäten bzw wissenschaftlichen Hochschulen betrieben wird, der also die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Darstellung des vom Vortragenden als Wissenschaftler erarbeiteten Standpunktes bietet, und wenn außerdem ein Zuhörerkreis gegeben ist, der, wenn auch nicht notwendigerweise selbst wissenschafltich tätig, so doch an der wissenschaftlichen Behandlung von Problemen interessiert und auf Grund seiner Ausbildung zur wissenschaftlichen Diskussion geeignet ist.
Schlagworte
WissenschaftlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130110.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009