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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1;Rechtssatz
Daß der Abgabepflichtige (hier Universitätsassistent) für einzelne Leistungen innerhalb seiner Tätigkeit gesondert entlohnt worden ist, steht einer einheitlichen Betrachtung der Tätigkeit nicht entgegen. Auch daß bei einem Hochschullehrer hinsichtlich seiner Lehrtätigkeit die Weisungsgebundenheit geringer ausgebildet sein mag als bei anderen Dienstverhältnissen, kann bei der erforderlichen Gesamtbeurteilung nichts daran ändern, daß insgesamt von einer unselbständigen Tätigkeit auszugehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130002.X02Im RIS seit
20.11.2000