RS Vwgh 1997/7/9 95/13/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
72/01 Hochschulorganisation
72/16 Sonstiges Hochschulrecht

Norm

Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1;
EStG 1988 §22 Z1;
EStG 1988 §25;
UOG 1975 §23 Abs1;
UOG 1975 §38 Abs4;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Daß der Abgabepflichtige (hier Universitätsassistent) für einzelne Leistungen innerhalb seiner Tätigkeit gesondert entlohnt worden ist, steht einer einheitlichen Betrachtung der Tätigkeit nicht entgegen. Auch daß bei einem Hochschullehrer hinsichtlich seiner Lehrtätigkeit die Weisungsgebundenheit geringer ausgebildet sein mag als bei anderen Dienstverhältnissen, kann bei der erforderlichen Gesamtbeurteilung nichts daran ändern, daß insgesamt von einer unselbständigen Tätigkeit auszugehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130002.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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