RS Vwgh 1997/7/9 94/13/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1997
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
BAO §182;
B-VG Art22;
EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;

Rechtssatz

Die im Vorhalt der Abgabenbehörde im Verfahren zur Erlassung des Bescheides nach § 4 Abs 4 Z 5 letzter Absatz erster Satz EStG 1988 idF 1993/818 erbetene Erläuterung, "inwieweit die in den drei vorgelegten Bänden enthaltenen Feststellungen wissenschaftlich sind", läßt eine Verkennung der Verteilung der verfahrensrechtlichen Lasten auf Partei und Beh durch die Beh erkennen. Am Abgabepflichtigen liegt es, seine konkrete Forschungstätigkeit zu dokumentieren; ob die vom Abgabepflichtigen dargetane Tätigkeit eine solche der Forschung für die Wissenschaft und seine Publikation eine wissenschaftliche ist, hat die Beh zu beurteilen. Fühlt sie sich mit dieser Aufgabe sachlich überfordert, liegt es an ihr, fachkundige Unterstützung (etwa in Form der in den Gesetzesmaterialien zur Neuregelung des § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 erwähnten Amtshilfe durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) beizuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130209.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten