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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung von Bestimmungen der ZPO, des ProkuraturG und des AHG mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre des AntragstellersRechtssatz
Zurückweisung der Individualanträge auf teilweise Aufhebung des §27, §28 und §29 sowie des §75 Z3 ZPO, §5 ProkuraturG sowie von Worten im §1 Abs1 AHG.
Der Antragsteller selbst führt zur Frage des unmittelbaren Eingriffes der angefochtenen Vorschriften in seine Rechtssphäre lediglich aus, daß er deshalb, weil Schriftsätze ohne anwaltliche Unterfertigung nicht in Bearbeitung genommen werden, "(i)m Fall einer Normenverletzung ... mit Rechtsnachteilen (Zurückweisung von Beschwerden gem. Art13 MRK)" zu rechnen habe. Schon aufgrund dieses Vorbringens ist offenkundig, daß der Antragsteller durch die bekämpften Bestimmungen nicht aktuell betroffen ist und daß er sich gegen diese lediglich im Hinblick auf in Hinkunft allenfalls anzustrengende (gerichtliche) Verfahren wendet. Es fehlt ihm daher schon deshalb die Antragslegitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:G1384.1995Dokumentnummer
JFR_10039696_95G01384_01