RS Vwgh 1997/7/10 95/20/0656

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0299 E 8. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn die Behörde im Rahmen der Beweiswürdigung die Ansicht vertreten hat, dass die Angaben des Asylwerbers bei seiner Einvernahme vor der Behörde erster Instanz der Wahrheit am nächsten kommen, so ist diese Auffassung nicht unschlüssig (Hinweis E 19.1.1983, 82/01/0245).

Schlagworte

freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995200656.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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