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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §20 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/01/0553 2 (hier: sonstige Fremdsprache)Stammrechtssatz
Der Verweis der Behörde auf § 15 AVG stellt keine geeignete Antwort auf den vom Bf vorgebrachten Vorwurf der mangelhaften Rückübersetzung seiner in englischer Sprache gemachten Angaben dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996200002.X01Im RIS seit
20.11.2000