Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus einer gegenüber einem Bewilligungswerber vor Einreichung des Projektes zur wasserrechtlichen Bewilligung seitens eines betroffenen Grundeigentümers erfolgten schriftlichen "Zustimmung" kann nicht geschlossen werden, daß dem Zustimmenden die Eigenschaft einer "übergangenen Partei" fehlt, weil er Anspruch auf ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und auf rechtliches Gehör im Rahmen dieser Verhandlung hat.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070087.X02Im RIS seit
12.11.2001