RS Vwgh 1997/7/10 95/07/0087

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §107 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs2;

Rechtssatz

Aus einer gegenüber einem Bewilligungswerber vor Einreichung des Projektes zur wasserrechtlichen Bewilligung seitens eines betroffenen Grundeigentümers erfolgten schriftlichen "Zustimmung" kann nicht geschlossen werden, daß dem Zustimmenden die Eigenschaft einer "übergangenen Partei" fehlt, weil er Anspruch auf ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und auf rechtliches Gehör im Rahmen dieser Verhandlung hat.

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070087.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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