RS Vwgh 1997/7/10 96/07/0122

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Verfasser des Berufungsbescheides im zweiten Verfahrensdurchgang auch jenen Bescheid der Berufungsbehörde konzipiert hat, mit welchem im ersten Verfahrensdurchgang die der konsenswerbenden Partei erteilte wasserrechtliche Bewilligung aufgehoben worden war, erfüllt nicht den Tatbestand des § 7 Abs 1 Z 4 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070122.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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