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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Verfasser des Berufungsbescheides im zweiten Verfahrensdurchgang auch jenen Bescheid der Berufungsbehörde konzipiert hat, mit welchem im ersten Verfahrensdurchgang die der konsenswerbenden Partei erteilte wasserrechtliche Bewilligung aufgehoben worden war, erfüllt nicht den Tatbestand des § 7 Abs 1 Z 4 AVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070122.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009