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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art6 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung berührt keine "civil rights". Einen in "civil rights" wurzelnden Anspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gibt es nicht. Dieser Anspruch basiert vielmehr auf genuin - auch unter dem Aspekt der MRK - öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070136.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
30.03.2016