RS Vwgh 1997/7/10 96/07/0136

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

19/05 Menschenrechte
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

MRK Art6 Abs1;
WRG 1959 §111;

Rechtssatz

Die Frage der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung berührt keine "civil rights". Einen in "civil rights" wurzelnden Anspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gibt es nicht. Dieser Anspruch basiert vielmehr auf genuin - auch unter dem Aspekt der MRK - öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070136.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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