RS Vwgh 1997/7/10 97/07/0015

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z1;
VwGG §48 Abs3;
VwGG §58;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/18 91/07/0099 9

Stammrechtssatz

Ein Zuspruch von Streitgenossenzuschlag ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070015.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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