RS Vwgh 1997/7/10 97/07/0015

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;

Rechtssatz

Ein die Parteistellung begründendes Recht kann auch ein Privatrecht sein, nämlich dann, wenn dessen Wahrung der Verwaltungsbehörde vom Gesetzgeber zur Pflicht gemacht wird (Hinweis B 8.2.1965, 532/64, VwSlg 6579 A/1965).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070015.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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