RS Vwgh 1997/7/16 AW 97/06/0030

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Veröffentlicht am 16.07.1997
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Index

L85007 Straßen Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
LStG Tir 1989;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Enteignung nach dem Tiroler Straßengesetz -

Aus der Unklarheit des Spruches eines Enteignungsbescheides kann sich kein unmittelbarer Nachteil des Antragstellers iSd § 30 Abs 2 VwGG ergeben.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997060030.A02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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