Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §118;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/06/28 90/09/0027 4 (hier: Da die belBeh den im Bescheid der ersten Instanz enthaltenen Vorwurf durch Einstellung des Verfahrens gem § 118 Abs 1 Z 1 BDG 1979 beseitigte, war ein weiteres Rechtsschutzbedürfnis des Bea zu verneinen).Stammrechtssatz
Weder sind nach dem BDG 1979 noch nach einer anderen Rechtsvorschrift unterschiedliche nachfolgende Rechtswirkungen an die verschiedenen Einstellungsgründe geknüpft noch dürfen solche - wie sich aus einem Größenschluß aus § 121 BDG 1979 (keine nachteiligen Folgewirkungen einer Disziplinarstrafe über das BDG hinaus) ergibt - gezogen werden.
(Hinweis Kucsko/Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 540)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997090164.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016