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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Verlesung der (vom Besch beigeschafften) eidesstattlichen Erklärungen ausländischer Zeugen nach § 51g Abs 3 Z 4 VStG stellt ein zulässiges Beweismittel gem § 24 VStG und § 46 AVG dar. Im Hinblick auf die Mitwirkung des Besch besteht für die belBeh keine Veranlassung, die ausländischen Entlastungszeugen um eine weitere Stellungnahme zu ersuchen oder eine unmittelbare Einvernahme dieser Zeugen anzuordnen (hier:
Mangels eines Rechtshilfeübereinkommens mit "Restjugoslawien" war eine Einvernahme der Zeugen im Rechtshilfeweg nicht möglich).
Schlagworte
Berufungsverfahren Beweise Beweismittel ZeugenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090346.X01Im RIS seit
20.11.2000