RS Vwgh 1997/7/17 95/09/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 4

Stammrechtssatz

Bei einander widersprechenden Gutachten eines amtlichen und eines nichtamtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern allein der "innere Wahrheitswert" der Gutachten den Ausschlag geben (Hinweis E 30.1.1950, 2077/49, VwSlg 1213 A/1950).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090062.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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