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15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtNorm
AVG §17;Rechtssatz
Ein in einem anhängigen Verfahren von einer Behörde an eine andere Behörde gerichtetes Ersuchen um Stellungnahme begründet kein weiteres Verwaltungsverfahren bei der ersuchten Behörde iSd § 17 AVG (vgl zur Einheit des Verwaltungsverfahrens auch § 39 Abs 2 AVG) (hier: Da das iZm der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei der ersuchenden Behörde
- Präsidentschaftskanzlei - laufende Verfahren auf Erlassung eines Gnadenaktes gem § 25 Abs 3 ÜG 1920 noch nicht abgeschlossen war, bestand kein Recht auf Akteneinsicht in Ansehung der eingeholten Stellungnahme der Dienstbehörde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997090136.X01Im RIS seit
23.03.2001