RS Vfgh 1996/3/6 KI-13/95

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Veröffentlicht am 06.03.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art138 Abs1 lita

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen einem Gericht und dem Unabhängigen Verwaltungssenat mangels Verneinung der Zuständigkeit durch das Gericht

Rechtssatz

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat - der Hinweis darauf, daß sich "der Verurteilte in rechtmäßiger Strafhaft" befindet, ist eindeutig - lediglich die Legitimation des Antragstellers zur Stellung eines Enthaftungsantrages, nicht aber seine Zuständigkeit verneint (vgl. VfGH 27.11.95, KI-11/95).

Entscheidungstexte

  • K I-13/95
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.03.1996 K I-13/95

Schlagworte

VfGH / Kompetenzkonflikt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:KI13.1995

Dokumentnummer

JFR_10039694_95K0I013_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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