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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litaLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen einem Gericht und dem Unabhängigen Verwaltungssenat mangels Verneinung der Zuständigkeit durch das GerichtRechtssatz
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat - der Hinweis darauf, daß sich "der Verurteilte in rechtmäßiger Strafhaft" befindet, ist eindeutig - lediglich die Legitimation des Antragstellers zur Stellung eines Enthaftungsantrages, nicht aber seine Zuständigkeit verneint (vgl. VfGH 27.11.95, KI-11/95).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / KompetenzkonfliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:KI13.1995Dokumentnummer
JFR_10039694_95K0I013_01