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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Erfolglose Versuche des Abgabepflichtigen, durch Änderung des Leistungsangebotes die Ertragslage zu verbessern, sind für die Beurteilung, ob das von ihm betriebene Restaurant in den Streitjahren eine Einkunftsquelle dargestellt hat, unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140065.X05Im RIS seit
20.11.2000