RS Vwgh 1997/7/29 96/14/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.1997
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
BAO §32;
EStG 1988 §23 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/14/0114 E 29. Juli 1997 Besprechung in: SWK 1997/28, S 596-599;

Rechtssatz

In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht (Hinweis Beiser/Farmer, RdW 1997, 104, unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH BStBl 1991 II 631).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140115.X03

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten