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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Bei einer wesentlichen Änderung der Finanzierung durch Tilgung von Fremdkapital aus nicht im Betrieb erwirtschafteten Mitteln handelt es sich um eine Änderung der Bewirtschaftungsart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140065.X06Im RIS seit
20.11.2000