RS Vwgh 1997/7/29 96/14/0065

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Veröffentlicht am 29.07.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei einer wesentlichen Änderung der Finanzierung durch Tilgung von Fremdkapital aus nicht im Betrieb erwirtschafteten Mitteln handelt es sich um eine Änderung der Bewirtschaftungsart.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140065.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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