RS Vwgh 1997/8/5 97/11/0121

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Veröffentlicht am 05.08.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die im Ausland (BRD) wegen Begehung eines Alkoholdeliktes verhängte Geldstrafe und die dort erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis des Bf machten die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung durch die österreichischen Kraftfahrbehörden weder unzulässig noch entbehrlich (Hinweis E 28.3.1989, 88/11/0018).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997110121.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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