Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §74 Abs1;Rechtssatz
Die im Ausland (BRD) wegen Begehung eines Alkoholdeliktes verhängte Geldstrafe und die dort erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis des Bf machten die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung durch die österreichischen Kraftfahrbehörden weder unzulässig noch entbehrlich (Hinweis E 28.3.1989, 88/11/0018).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997110121.X02Im RIS seit
11.07.2001