RS Vwgh 1997/8/12 93/17/0003

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Veröffentlicht am 12.08.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §58 Abs2;
PrG 1976 §10;
PrG 1976 §3 Abs1;
PrG 1976 §6 Abs1;
PrG 1976 §9;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Läßt die (knappe) Begründung des Bescheides, mit dem ein Apothekeneinstandspreis festgesetzt wird, nicht erkennen, aus welchen gesamtwirtschaftlichen Aspekten und im Hinblick auf welche betriebswirtschaftlichen Daten die Entscheidung der Behörde erfolgte und wird auch nicht dargestellt, in welcher Weise sich die Preiskommission äußerte, so erweist sich die Verfahrensrüge des Bescheidadressaten, daß dadurch eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit verhindert werde, als zutreffend.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993170003.X01

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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