Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
Konkordat Art13;Rechtssatz
Aus Art 13 Konkordat 1933 ist im Zusammenhang mit der Auslegung der Begriffe "Eigenverbrauch" und "Haushalt" in § 13 Abs 2 Z 1 MOG 1985 abzuleiten, daß Ordensgemeinschaften die gleichen Rechte zugestanden werden müssen, wie sie vergleichbare Gemeinschaften nach staatlichem Recht genießen.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Haushalt EigenverbrauchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1992170252.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2018