RS Vfgh 1996/3/12 B3556/95

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Veröffentlicht am 12.03.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei

Rechtssatz

Folge

Interessenabwägung

Ausweisung gemäß §17 Abs2 Z6 FremdenG.

Zur Begründung des Antrages führt die Beschwerdeführerin aus, daß sie wegen schwerer Diabetes und ihrem fortgeschrittenen Lebensalter auf medizinische Versorgung und den durch ihre im Inland lebenden Familienangehörigen gewährten Lebensunterhalt angewiesen ist.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B3556.1995

Dokumentnummer

JFR_10039688_95B03556_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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