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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRG §30 Abs2 Z15;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 30 Abs 2 Z 15 MRG - Die Antragsteller bekämpfen einen Bescheid, mit dem ihre Berufung gegen einen Bescheid gemäß § 30 Abs 2 Z 15 MRG ("Interessentenbescheid") abgewiesen wurde. Im Beschwerdefall ist die im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung geäußerte Befürchtung der Obdachlosigkeit nicht begründet, da die Rechtswirksamkeit der Aufkündigung aufgrund des vom Vermieter angezogenen Kündigungsgrundes jedenfalls voraussetzt, daß ein dem § 32 Abs 2 MRG entsprechender Ersatzmietgegenstand angeboten wird. Die im Aufschiebungsantrag weiters geltend gemachte Gefahr des Verlustes der Mietrechte stellt für sich allein gemäß § 32 MRG keinen Umstand dar, der bei der Abwägung der beteiligten Interessen zugunsten der Antragsteller spräche (hier: umfassende Sanierung und Revitalisierung eines Schlosses). Gemäß § 32 MRG kann der Verlust der Mietrechte nur unter den dort dargestellten Voraussetzungen eintreten.
Schlagworte
Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997060026.A01Im RIS seit
20.11.2000