RS Vwgh 1997/8/18 AW 96/07/0058

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Veröffentlicht am 18.08.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Genehmigung der Erweiterung einer Deponie gemäß § 29 AWG - Mit dem allgemein gehaltenen Vorbringen, bei Errichtung der Deponie würden Kunden der bf Landwirte deren Produkte nicht mehr kaufen, machen sie keine solchen konkreten Angaben, aus welchen das Zutreffen der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG geschlossen werden könnte.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1996070058.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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