RS Vwgh 1997/8/19 95/16/0267

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Veröffentlicht am 19.08.1997
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Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

WGG 1979 §30 Abs3;

Rechtssatz

Als Ersterwerber iSd § 30 Abs 3 WGG 1979 idF vor der Nov 1992/827 kommt nicht nur ein bücherlicher Erwerber in Betracht. Der Gesetzgeber wollte bei der Umschreibung des Befreiungstatbestandes dabei auf eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen der als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung und dem begünstigten Ersterwerber abstellen (Hinweis E 20.1.1983, 82/15/0178, 0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160267.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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