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98/04 WohnungsgemeinnützigkeitNorm
WGG 1979 §30 Abs3;Rechtssatz
Als Ersterwerber iSd § 30 Abs 3 WGG 1979 idF vor der Nov 1992/827 kommt nicht nur ein bücherlicher Erwerber in Betracht. Der Gesetzgeber wollte bei der Umschreibung des Befreiungstatbestandes dabei auf eine unmittelbare Rechtsbeziehung zwischen der als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung und dem begünstigten Ersterwerber abstellen (Hinweis E 20.1.1983, 82/15/0178, 0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160267.X01Im RIS seit
12.11.2001