Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §201;Rechtssatz
Art II § 2 Abs 3 FAGNov 1991 betrifft jene Fälle, in denen es gilt, die durch die Selbstbemessung geschaffene Rechtswirkung der Abgabenfestsetzung, welche ein Analogon zur Rechtskraftwirkung eines Bescheides darstellt, durch eine nachträgliche bescheidmäßige Festsetzung zu durchbrechen. Eine solche, durch den erstinstanzlichen Bescheid bewirkte Beseitigung der Wirkung der Selbstbemessung ist jene Neufestsetzung aufgrund Unrichtigkeit der Selbstbemessung, die durch Art II § 2 Abs 3 FAGNov 1991 untersagt wird. Hingegen kommt die zitierte Bestimmung nicht zur Anwendung, wenn die Wirkungen der Selbstbemessung bereits vor ihrem Inkrafttreten (also vor dem 28.12.1991) durch einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz beseitigt wurden und es in weiterer Folge nur mehr um die Überprüfung dieses Bescheides durch die Berufungsbehörde, nicht aber um die Frage der Beurteilung der Unrichtigkeit der Selbstbemessung geht (Hinweis E 27.4.1995, 93/17/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160296.X02Im RIS seit
11.07.2001