RS Vwgh 1997/8/19 97/16/0304

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Veröffentlicht am 19.08.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §183 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1217/79 E 6. Mai 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist mit einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren grundsätzlich unvereinbar, einen Bescheid auf der Partei (zB wegen zugunsten einer anderen Partei bestehenden Steuergeheimnisses) nicht zugängliche Beweismittel zu stützen (Hinweis E 9.4.1962, 528/59 und vom 4.3.1971, 243/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160304.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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