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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §121 Z2;Rechtssatz
Die von der Pensionsversicherungsanstalt festgestellte dauernde Berufsunfähigkeit iSd ASVG impliziert auch die gemäß § 121 Z 2 ArbVG für den Betriebsinhaber geforderte Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitgliedes. Unter Bedachtnahme auf § 8 Abs 3 BEinstG soll der im BEinstG normierte Kündigungsschutz jedenfalls nicht weiter gehen als etwa im Fall eines Betriebsratsmitgliedes (Hinweis E 23.4.1996, 96/08/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994080213.X01Im RIS seit
20.11.2000