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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/30 93/17/0421 2Stammrechtssatz
Erfolgte die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung noch vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der FAG-Novelle 1991, so ist diese Regelung, die an eine NEUfestsetzung anknüpft, nicht anwendbar. Daraus folgt, daß die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid über den von der Abgabepflichtigen im Berufungsverfahren geltend gemachten Außerortverbrauch (von Getränken) abzusprechen hatte und nicht unter Bezugnahme auf Art II § 2 Abs 3 FAG-Novelle 1991 eine Entscheidung darüber verweigern durfte.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160296.X01Im RIS seit
11.07.2001