RS Vwgh 1997/8/28 95/04/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0202 1

Stammrechtssatz

Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw Projektsbeschreibung entspricht (hier: Einsatz eines Hubstaplers auch zum Transport des Ladegutes auf Teilen der Betriebsanlage, die in der Projektsbeschreibung nicht genannt sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040190.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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