RS Vwgh 1997/8/28 95/04/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/27 97/04/0026 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage hat die Behörde von der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen und hiebei nicht konkret absehbare Entwicklungen außer Betracht zu lassen. Liegen aber bereits konkrete Anhaltspunkte dafür vor, daß es in absehbarer Zeit zu einer Änderung des Sachverhaltes kommen wird, und ist die Behörde in der Lage sich über die Auswirkungen dieser Änderung ein hinlängliches Bild zu machen, dann ist auf derartige Entwicklungen bei der Entscheidung über die Genehmigung der Betriebsanlage Bedacht zu nehmen (Hinweis E 26.6.1984, 82/04/0092; VwSlg 11477 A/1984).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040070.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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