RS Vwgh 1997/9/2 AW 97/09/0032

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Veröffentlicht am 02.09.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufhebung eines Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission - Mit der nur auf formale Gründe zurückzuführenden Behebung des Disziplinarerkenntnisses der Behörde erster Instanz ist ein - unmittelbar gegen den ASt gerichteter - materiell-rechtlicher Vollzug mit dem bekämpften Bescheid nicht verbunden. Allein prozeßökonomische Überlegungen rechtfertigen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997090032.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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