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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufhebung eines Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission - Mit der nur auf formale Gründe zurückzuführenden Behebung des Disziplinarerkenntnisses der Behörde erster Instanz ist ein - unmittelbar gegen den ASt gerichteter - materiell-rechtlicher Vollzug mit dem bekämpften Bescheid nicht verbunden. Allein prozeßökonomische Überlegungen rechtfertigen die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:AW1997090032.A01Im RIS seit
20.11.2000