RS Vwgh 1997/9/3 96/01/0968

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Veröffentlicht am 03.09.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §68 Abs1;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein rechtskräftig abgeschlossenes gerichtliches Strafverfahren kann in einem Verfahren betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht neu aufgerollt werden (hier: Die Behauptung mangelnden Verschuldens des Staatsbürgerschaftswerbers ist daher unbeachtlich).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010968.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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