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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Das Bemühen um Integration im sozialen Bereich ist als selbstverständlich zu erwartende Lebenshaltung anzusehen und daher kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011064.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017