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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Der Zusicherungsbescheid wird auch ohne ausdrücklichen Widerruf durch die - auf nachträglich eingetretenen Umständen basierende - Abweisung der Anträge auf Verleihung bzw Erstreckung der Staatsbürgerschaft gegenstandslos (Hinweis: E 23.4.1986, 86/01/0026). Wenn aufgrund einer unklaren epileptischen Erkrankung Dämmerzustände auftreten, in denen der Staatsbürgerschaftswerber sinnlose Handlungen setzt, ist dies nicht geeignet, die von ihm ausgehende Gefahr geringer erscheinen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010773.X01Im RIS seit
20.11.2000