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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/22 96/01/0091 1Stammrechtssatz
Mit dem Vorbringen, (auch) die engsten Familienangehörigen besäßen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft, sie hätten besondere Bindungen zu Österreich und seien daselbst "vollständig integriert", wird kein besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 dargetan, ist doch dem "Grundsatz der Familieneinheit" bereits in § 7, § 7a, § 11a, § 15, § 17, § 25 Abs 2 und § 27 StbG 1985 hinreichend Rechnung getragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011232.X02Im RIS seit
20.11.2000