RS Vwgh 1997/9/3 96/01/1064

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Veröffentlicht am 03.09.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/03 96/01/1232 1 (hier: über 7 Jahre reichen nicht aus)

Stammrechtssatz

Die Dauer des Aufenthaltes eines Staatsbürgerschaftswerbers von sechs Jahren in Österreich stellt keinen BESONDERS berücksichtigungswürdigen Grund dar (Hinweis E 25.6.1997, 97/01/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996011064.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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