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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/09 96/01/0568 2Stammrechtssatz
Aus einer geltendgemachten Verwaltungspraxis ("Usance") der Behörden (hier: ab sechs Jahren Aufenthalt auch ohne Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verleihen) kann kein subjektiver Rechtsanspruch abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011064.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017