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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter kann der Fremde auch vom Ausland aus nachkommen. Sollte das Aufenthaltsverbot auch seine Sorgepflicht gegenüber seiner Tochter berühren, muß dies angesichts des maßgeblichen öffentlichen Interesses an der Verhängung des Aufenthaltsverbotes in Kauf genommen werden. (Hier eine rechtskräftige Verurteilung des Fremden, eines EWR-Bürgers, wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels sowie wegen Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten; zwei rechtskräftige Bestrafungen wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bzw des § 64 Abs 1 KFG; eine rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG; siebenjähriger unberechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet.)
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997180318.X01Im RIS seit
12.06.2001