RS Vwgh 1997/9/9 96/06/0096

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Veröffentlicht am 09.09.1997
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c Abs2 Z5;
AVG §67c Abs3;

Rechtssatz

Ein auf verfassungsgesetzliche Rechte eingeschränktes Begehren in einer Beschwerde gem § 67a Abs 1 Z 2 AVG stellt eine Begründung für das Begehren iSd § 67c Abs 2 Z 5 AVG dar, den bekämpften Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären, und ist - ohne daß es einer Verbesserung gem § 67c Abs 3 AVG bedürfte - als ein Begehren iS dieser Bestimmung zu deuten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060096.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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