RS Vwgh 1997/9/9 94/09/0302

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Veröffentlicht am 09.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
KOVG 1957 §90 Abs5;

Rechtssatz

Ein Wiederaufnahmeantrag, dem Angaben eines Wiederaufnahmegrundes oder des Zeitpunktes seiner Kenntnisnahme fehlen, ist als inhaltlich mangelhaft - ohne weitere Erhebungspflicht der Behörde - zurückzuweisen.

Schlagworte

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090302.X01

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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