RS Vwgh 1997/9/10 97/21/0472

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Veröffentlicht am 10.09.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/10 95/21/0137 1

Stammrechtssatz

Die Furcht vor Verfolgung im Zusammenhang mit der Ableistung des Militärdienstes kann dann asylrechtlich relevant sein, wenn die Einberufung bzw unterschiedliche Behandlung während des Militärdienstes aus einem der im § 1 Z 1 AsylG 1991 (übereinstimmend mit Art 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention) genannten Gründe erfolgt wäre oder aus solchen Gründen - im Vergleich zu anderen Staatsangehörigen - schärfere Sanktionen drohen (Hinweis E VS 29.6.1994, 93/01/0377, VwSlg 14089 A/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997210472.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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