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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/06/11 96/21/0456 1Stammrechtssatz
Im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist die Beh nicht an eine Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 gebunden.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995210332.X01Im RIS seit
02.05.2001