RS Vwgh 1997/9/10 95/21/0332

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;
FrG 1993 §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/11 96/21/0456 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist die Beh nicht an eine Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 gebunden.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995210332.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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