RS VwGH Erkenntnis 1997/09/10 95/21/0137

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Veröffentlicht am 10.09.1997
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/21/0139 E 10. September 1997 Rechtssatz

Die Furcht vor Verfolgung im Zusammenhang mit der Ableistung des Militärdienstes kann dann asylrechtlich relevant sein, wenn die Einberufung bzw unterschiedliche Behandlung während des Militärdienstes aus einem der im § 1 Z 1 AsylG 1991 (übereinstimmend mit Art 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention) genannten Gründe erfolgt wäre oder aus solchen Gründen - im Vergleich zu anderen Staatsangehörigen - schärfere Sanktionen drohen (Hinweis E VS 29.6.1994, 93/01/0377, VwSlg 14089 A/1994).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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